Zimmer & Preise
»Alle Preise sind pro Person und Tag, inklusive reichhaltigem Vital-Frühstücksbuffet, freier Nutzung des neuen hauseigenen Wellnesbereiches,
freie Nutzung des hoteleigenen Freibads von Mai-Mitte Oktober geöffnet. Freie Nutzung von WLAN, inklusive Parkplatz, inkl. MwSt. pro Person und Tag, exkl. Kurtaxe «

» ca. 18-45 m² - Nichtraucherzimmer
Zimmerbeispiel- nicht bindend
Unsere Doppelzimmer als Einzelzimmer sind ausgestattet mit:
Sitzgruppe, größtenteils mit Couch-Sitzgruppe, großem Flachbildschirmfernseher, Mini-Stereoanlage mit CD-Player, Telefon, Safe, Bad mit Dusche, WC, Handtuchtrockner, Kosmetikspiegel und Fön. Unsere Doppelzimmer als Einzelzimmer haben alle einen schönen Bergblick. Der Preis eines Doppelzimmers als Einzelzimmer, richtet sich nach der Zimmerkategorie. Alle Zimmerpreise sind inklusive freier Nutzung des hauseigenen Wellnessbereiches und inklusive Frühstücksbuffet.
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Vorsaison
06.01. - 15.05.
01.10. - 20.12. |
Zwischensaison
05.05. - 20.06.
20.09. - 01.10.
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Hauptsaison
20.06. - 20.09.
20.12. - 06.01. |
| mit Frühstück |
59,00 - 89,00 Euro |
59,00 - 89,00 Euro |
59,00 - 89,00 Euro |
| mit Halbpension |
73,00 - 103,00 Euro |
73,00 - 103,00 Euro |
73,00 - 103,00 Euro |
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»ca. 18- 20 m² - Nichtraucherzimmer
Zimmerbeispiel- nicht bindend
Unsere kleinen Stamm-Doppelzimmer sind ausgestattet mit:
Bad mit Dusche und WC, Handtuchwärmer, Fön, Sitzgruppe, größtenteils mit Couch-Sitzgruppe,großem Flachbildschirmfernseher, Mini-Stereoanlage mit CD-Player, Tresor, elektrischen Jalousien und Telefon. (ohne Minibar) Unsere Stamm-Dopelzimmer haben alle schönen Bergblick. Zimmer für 2 Personen. (Ein Babybettchen ist sehr gerne zustellbar)
Alle Zimmerpreise sind inklusive freier Nutzung des hauseigenen Wellnessbereiches und inklusive Frühstücksbuffet.
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Vorsaison
06.01. - 15.05.
01.10. - 20.12. |
Zwischensaison
15.05. - 20.06.
20.09. - 01.10.
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Hauptsaison
20.06. - 20.09.
20.12. - 06.01. |
| mit Frühstück |
42,00 Euro |
43,00 Euro |
44,00 Euro |
| mit Halbpension |
56,00 Euro |
57,00 Euro |
58,00 Euro |
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» ca. 35 m² - Nichtraucherzimmer
Zimmerbeispiel- nicht bindend
Unsere Exklusivzimmer sind ausgestattet mit:
Couch-Sitzgruppe, Schreibtisch, Minibar, großem Flachbildfernseher, Mini-Stereoanlage mit CD-Player, Tresor, Telefon, Dusche, Bidet und WC, Doppelwaschbecken, Handtuchwärmer, Fön, Kosmetikspiegel, privatem Balkon und schönem Bergblick. Zimmer für 2 Personen.
(Ein Babybettchen ist sehr gerne zustellbar) Alle Zimmerpreise sind inklusive freier Nutzung des hauseigenen Wellnessbereiches und inklusive Frühstücksbuffet.
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Vorsaison
06.01. - 15.05.
01.10. - 20.12. |
Zwischensaison
15.05. - 20.06.
20.09. - 01.10.
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Hauptsaison
20.06. - 20.09.
20.12. - 06.01. |
| mit Frühstück |
52,00 Euro |
55,00 Euro |
57,00 Euro |
| mit Halbpension |
66,00 Euro |
69,00 Euro |
71,00 Euro |
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» ca. 40-45 m² - Nichtraucherzimmer
Zimmerbeispiel- nicht bindend
Unsere großen Exklusivzimmer sind ausgestattet mit:
Couch-Sitzgruppe inklusive Ausziehcouch, Schreibtisch, Minibar, großem Flachbildschirmfernseher, Mini-Stereoanlage mit CD-Player, Telefon, Tresor, Dusche, Bidet und WC, Doppelwaschbecken, Handtuchwärmer, Fön, Kosmetikspiegel, privatem Balkon und schönem Bergblick. Zimmer für 2-4 Personen. (Ein Babybettchen ist gerne zustellbar) Alle Zimmerpreise sind inklusive freier Nutzung des hauseigenen Wellnessbereiches und inklusive Frühstücksbuffet.
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Vorsaison
06.01. - 15.05.
01.10. - 20.12. |
Zwischensaison
15.05. - 20.06.
20.09. - 01.10.
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Hauptsaison
20.06. - 20.09.
20.12. - 06.01. |
| mit Frühstück |
56,00 Euro |
58,00 Euro |
61,00 Euro |
| mit Halbpension |
70,00 Euro |
72,00 Euro |
75,00 Euro |
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» ca. 45 m² - Nichtraucherzimmer
Zimmerbeispiel:
Unsere sehr geräumigen Panoramablick-Erkerzimmer sind ausgestattet mit:
großem Flachbildfernseher, Mini-Stereoanlage mit CD-Player, Tresor, Telefon, Minibar, Jalousien, Schreibtisch, Couch-Sitzgruppe mit Ausziehcouch, Erkersitzgruppe,Dusche, Bidet & WC, Doppelwaschbecken, Handtuchwärmer, Fön und Kosmetikspiegel.Unsere Erkerzimmer haben 2 private Balkone mit sehr schönem Berg-Panoramablick auf die umliegende Bergwelt. Zimmer für 2-4 Personen. (Ein Babybettchen ist gerne zustellbar)
Alle Zimmerpreise sind inklusive freier Nutzung des hauseigenen Wellnessbereiches und inklusive Frühstücksbuffet.
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Vorsaison
06.01. - 15.05.
01.10. - 20.12. |
Zwischensaison
15.05. - 20.06.
20.09. - 01.10.
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Hauptsaison
20.06. - 20.09.
20.12. - 06.01. |
| mit Frühstück |
58,00 Euro |
62,00 Euro |
65,00 Euro |
| mit Halbpension |
72,00 Euro |
76,00 Euro |
79,00 Euro |
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» ca. 45 m² - Nichtraucherzimmer
Zimmerbeispiel- nicht bindend
Unsere 2 Raum-Zimmer sind ausgestattet mit:
separatem Schlafzimmer, Wohnzimmer mit Couchgarnitur, zusätzlicher Sitzgruppe, großem Flachbildschirmfernseher, Mini-Stereoanlage mit CD-Player, Telefon, Tresor, Minibar, Bad mit Dusche und WC, Kosmetikspiegel, Fön und Handtuchwärmer. Unsere 2 Raum-Zimmer haben schönen Bergblick und einen privaten Balkon oder Hotelterrasse.
Zimmer für 2 Personen. (Ein Babybettchen ist sehr gerne zustellbar)
Alle Zimmerpreise sind inklusive freier Nutzung des hauseigenen Wellnessbereiches und inklusive Frühstücksbuffet.
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Vorsaison
06.01. - 15.05.
01.10. - 20.12. |
Zwischensaison
15.05. - 20.06.
20.09. - 01.10.
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Hauptsaison
20.06. - 20.09.
20.12. - 06.01. |
| mit Frühstück |
52,00 Euro |
55,00 Euro |
57,00 Euro |
| mit Halbpension |
66,00 Euro |
69,00 Euro |
71,00 Euro |
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und schönem Bergblick (Landhaus Prinz)
»ca. 55 m² - Nichtraucherzimmer
Zimmerbeispiel- nicht bindend
Appartement (4 Sterne Standard) mit Balkon, herrlichem Bergblick, großem Flachbildschirmfernseher mit Kabelprogramm, Mini-Stereoanlage mit CD-Player, Dusche und WC, Küchenzeile, Eckbank-Sitzgruppe, Wohnzimmer mit bequemer Couch- Sitzgruppe inklusive Schlafcouch und einem separatem Schlafzimmer mit Doppelbett.
Die Appartements im Landhaus Prinz sind nur 500 Meter vom Hotel entfernt.
Alle Zimmerpreise sind inklusive freier Nutzung des hauseigenen Wellnessbereiches und inklusive Frühstücksbuffet.
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Vorsaison
06.01. - 15.05.
01.10. - 20.12. |
Zwischensaison
15.05. - 20.06.
20.09. - 01.10.
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Hauptsaison
20.06. - 20.09.
20.12. - 06.01. |
| mit Frühstück |
42,00 Euro |
43,00 Euro |
44,00 Euro |
| mit Halbpension |
56,00 Euro |
57,00 Euro |
58,00 Euro |
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Details |
Preis |
| Kinder - im Zimmer der Eltern |
0 - 3 Jahre |
Gratis |
| Kinder - im Zimmer der Eltern |
ab 3 Jahre |
halber Preis |
| Doppelzimmer als Einzelzimmerbelegung Preisaufschlag je Tag |
pro Nacht |
6,00 Euro |
| Kurzaufenthaltszuschlag (bis 3 Nächte) |
pro Person & Nacht |
6,00 Euro |
| Abendmenü (Erwachsener)* |
pro Person & Nacht |
14,00 |
| Abendmenü (Kind)* |
pro Person & Nacht |
7,00 |
| Nur Hauptgang mit Salatbuffet (Erwachsener) |
pro Person & Nacht |
12,00 |
| Nur Hauptgang mit Salatbuffet (Kind) |
pro Person & Nacht |
6,00 |
| Hundegebühr (ohne Futter) |
pro Hund & Nacht |
6,50 - 10,00 Euro |
| > Preisänderungen vorbehalten < |
*Abendmenü = 4 Gänge Abendmenü mit Auswahl aus täglich wechselnden 2 Vorspeisen, 5 Hauptspeisen, 2 Nachspeisen; inklusive reichhaltigem Salatbuffet.
Bitte beachten: Sonntag Abend ist das Restaurant geschlossen.
(halber Ruhetag- Familienbetrieb)
Zwei gemütliche Restaurants, durchgehend warme Küche bis 21 Uhr, sind nur 2 Häuser vom Hotel entfernt und freuen sich auf Ihren Besuch.
In der Residenz Prinz Junior- Suiten mit Whirlpoolwanne sind leider keine Haustiere erlaubt (Allergiker geeignet).
Die Kurtaxe ist in unseren Preisen nicht inbegriffen. Sie beträgt 0,50 Euro pro Person und Tag, ab der 3. Person 0,40 Euro. Kinder bis 9 Jahren sind frei.
Parkplätze für Autos, LKW und Motorräder sind vor dem Hotel genügend kostenlos vorhanden. Unsere beiden Häuser haben insgesamt 60 Betten zur Verfügung.
Anreisezeit ist ab 14 Uhr Abreisezeit ist bis 11 Uhr
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Reiserücktrittsversicherungen:
Wir sind für Sie da
Mit der Reiserücktrittsversicherung der ERV sind Sie optimal vor Reiserücktritt und Reiseabbruch geschützt.
Reiserücktritt = Sie können Ihre gebuchte Reise gar nicht erst antreten.
Reiseabbruch = Sie müssen Ihren Reiseaufenthalt unerwartet abbrechen, haben aber für den ganzen Urlaub bezahlt.
Link:
>> Reiserücktrittversicherung<<

aus dem DEHOGA-Beherbergungsvertrag
Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden.
Problematisch wird es aber meistens dann,wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Zimmer wieder abbestellen will. Der DEHOGA hat hierzu folgende Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt. Sie werden in ständiger Rechtssprechung bestätigt.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer (die Ferienwohnung) mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz (bzw. eine gleichwertige Unterbringung zu benennen)zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Ferienwohnungen) 10%, bei Übernachtung/ Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Erläuterungen zum Gastaufnahmevertrag
Der Beherbergungsvertrag ist, abgesehen von der Regelung der Haftung besonders geregelter, so genannter gemischter Vertrag. Er umfasst Miet-, Dienst-, Werkvertrags- und unter Umständen sogar Kaufrecht. Die Einbeziehung von verschiedenen Rechtsgebieten schließt aber nicht aus, das der Beherbergungsvertrag hinsichtlich der Vertragspflichten nicht anders zu behandeln ist als jeder andere nach dem bürgerlichen Recht auch. Dies bedeutet, dass der Beherbergungsvertrag nicht von einer
Vertragspartei einseitig gelöst werden kann. Die Bestellung eines einmal in einem Hotel oder sonstigem Beherbergungsbetrieb gebuchten Zimmers kann genauso wenig rückgängig gemacht werden, es sei denn im Einvernehmen mit dem Vermieter. Ob der Vertrag dabei schriftlich oder mündlich abgeschlossen wird, ist nicht entscheidend.
In Konsequenz dieses Rechtsgrundsatzes ist der Zeitpunkt zu welchem der Gast ein gebuchtes Zimmer abbestellen will, unerheblich, denn wenn es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, kann es auf den Zeitpunkt der Annulierung der Zimmerbestellung auch nicht ankommen. Für die Ansprüche des Vermieters ist allein entscheidend, ob er das bestellte Zimmer anderweitig vermieten konnte. Nur wenn dem Vermieter eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von seinen Vertragspflichten befreit. Selbstverständlich darf der Vermieter eine anderweitige Vermietung nicht böswillig unterlassen, d.h., er muss sich um die Vermietung bemühen, auf der anderen Seite sollte der Gast keinesfalls versäumen, den Vermieter zu unterrichten, denn sonst beraubt er sich selbst der Möglichkeit, noch aus seinen Vertragspflichten befreit zu werden. Insoweit kann die Frage der möglichst frühen Abbestellung eine entscheidende Rolle spielen. Bei dem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Preises für die vertragliche Leistung abzüglich der ersparten Aufwendungen handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen Anspruch, der auf Erfüllung des Vertrages geht. Diese Unterscheidung ist für die zu erhebenden Einwendungen durch den Gast rechtlich von Bedeutung. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an, aus welchen Gründen der Gast das reservierte Zimmer nicht in Anspruch nehmen konnte.
Quelle: Deutscher Hotel und Gaststättenverband e.V (DEHOGA), Bonn