Juniorsuiten & Preise
»Alle Preise sind pro Person und Tag, inklusive reichhaltigem Vital-Frühstücksbuffet, freier Nutzung des neuen hauseigenen Wellnesbereiches, freie Nutzung des hoteleigenen Freibads von Mai-Mitte Oktober geöffnet,freie Nutzung von WLAN, inklusive Parkplatz, inkl. MwSt. pro Person und Tag, exkl. Kurtaxe «

» ca. 35 m² - Nichtraucherzimmer
Zimmerbeispiel- nicht bindend
Unsere kuscheligen Romantik- Junior- Suiten, für unsere Gäste die etwas ganz Besonderes suchen! Unsere Romantik- Junior- Suiten, befinden sich in unserem Suiten-Haus, der neu gebauten Residenz Prinz, direkt neben dem Landhotel Prinz, erreichbar über eine kleine Brücke ca. 10 Meter. Die Junior-Suiten sind ausgestattet mit: edlen Schreiner-Altholzmöbeln aus Tirol, kuscheligem Himmelbett, Couch-Sitzgruppe, Schreibtisch, Mini-Stereoanlage mit CD-Player, großem Flachbildschirmfernseher mit Scart- Anschluss, Radio, Telefon, Tresor, elektrischen Jalousien und Minibar. Die Romantik- Junior-Suiten haben alle einen privaten Balkon mit schönem Bergblick. Zimmer für 2 Personen
(Ein Babybettchen ist sehr gerne zustellbar)
Badezimmer: Romantik- Junior- Suiten
Die Badezimmer sind ausgestattet mit elektrischen Jalousien, Doppelwaschbecken, WC, Bidet, einer privaten Whirlpoolwanne, kuscheligen Bademänteln, Saunatüchern, Badetaschen, Handtuchwärmer, Fön und Fußbodenheizung.Alle Junior-Suiten haben eine geräumige, separate Dusche mit 5-fach verstellbarem Regenduschkopf.
Alle Zimmerpreise sind inklusive freier Nutzung des hauseigenen Wellnessbereiches und inklusive Frühstücksbuffet.
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Romantik
Junior-Suite |
Vorsaison
06.01. - 15.05.
01.10. - 20.12. |
Zwischensaison
15.05. - 20.06.
20.09. - 01.10.
|
Hauptsaison
20.06. - 20.09.
20.12. - 06.01. |
| mit Frühstück |
75,00 Euro |
76,00 Euro |
77,00 Euro |
| mit Halbpension |
89,00 Euro |
90,00 Euro |
91,00 Euro |
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Alpenpanoramablick
Junior-Suite
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Vorsaison
06.01. - 15.05.
01.10. - 20.12. |
Zwischensaison
15.05. - 20.06.
20.09. - 01.10.
|
Hauptsaison
20.06. - 20.09.
20.12. - 06.01. |
| mit Frühstück |
85,00 Euro |
86,00 Euro |
87,00 Euro |
| mit Halbpension |
99,00 Euro |
100,00 Euro |
101,00 Euro |
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> Preisänderungen vorbehalten <
*Abendmenü = 4 Gänge Abendmenü mit Auswahl aus täglich wechselnden 2 Vorspeisen, 6 Hauptspeisen, 2 Nachspeisen; inklusive einem Vorspeisenbuffet und Salatbuffet.
Bitte beachten: Sonntag Abend ist das Restaurant geschlossen.
(halber Ruhetag- Familienbetrieb)
Zwei gemütliche Restaurants, durchgehend warme Küche bis 21 Uhr, sind nur 2 Häuser vom Hotel entfernt und freuen sich auf Ihren Besuch.
In der Residenz Prinz sind leider keine Haustiere erlaubt (Allergiker geeignet).
Die Kurtaxe ist in unseren Preisen nicht inbegriffen. Sie beträgt 0,50 Euro pro Person und Tag, ab der 3. Person 0,40 Euro. Kinder bis 9 Jahren sind frei.
Parkplätze für Autos, LKW und Motorräder sind vor dem Hotel genügend kostenlos vorhanden. Unsere beiden Häuser haben insgesamt 60 Betten zur Verfügung.
Anreisezeit ist ab 14 Uhr Abreisezeit ist bis 11 Uhr
>> Reiserücktrittversicherung<<

» ca. 45 m² - Nichtraucherzimmer
Zimmerbeispiel- nicht bindend
Unsere zwei exklusiven Alpenpanoramablick- Junior- Suiten bieten Wohnkomfort auf hohem Niveau, für unsere Gäste die etwas ganz Besonderes suchen!
Die geräumigen Alpenpanoramablick-Junior-Suiten, befinden sich in unserem romantischen Suiten-Haus, der neu gebauten Residenz Prinz, direkt neben dem Landhotel Prinz, erreichbar über eine kleine Brücke ca. 10 Meter. Die Junior-Suiten sind ausgestattet mit: edlen Schreiner-Altholzmöbeln aus Tirol, Couch-Sitzgruppe, Ausziehcouch, kuscheligem Lesesessel, Schreibtisch, großem Flachbildschirmfernseher mit Scart- Anschluss, Mini- Stereoanlage mit CD-Player, Radio, Telefon, Tresor und Minibar. Unsere zwei Alpenpanoramablick- Junior- Suiten sind unter dem Dach und haben einen romantischen Sichtdachstuhl. (Deckenhöhe 3 Meter)
Die Junior-Suiten haben einen privaten Balkon mit sehr schönem Berg-Panoramablick auf die umliegende Bergwelt. Zimmer für 2 Personen.
(Ein Babybettchen ist gerne zustellbar)
Badezimmer: Alpenpanoramablick- Junior- Suiten
Die Badezimmer sind ausgestattet mit Doppelwaschbecken, geräumiger, separate Dusche mit 5-fach verstellbarem Regenduschkopf, WC, Bidet, einer privaten Whirlpoolwanne mit Farblichtbeleuchtung, kuscheligen Bademänteln, Badetasche, Saunatücher, Handtuchwärmer, Fön und Fußbodenheizung.
Alle Zimmerpreise sind inklusive freier Nutzung des hauseigenen Wellnessbereiches und inklusive Frühstücksbuffet.
>> Zur Buchungsanfrage <<
Reiserücktrittsversicherungen:
Wir sind für Sie da
Mit der Reiserücktrittsversicherung der ERV sind Sie optimal vor Reiserücktritt und Reiseabbruch geschützt.
Reiserücktritt = Sie können Ihre gebuchte Reise gar nicht erst antreten.
Reiseabbruch = Sie müssen Ihren Reiseaufenthalt unerwartet abbrechen, haben aber für den ganzen Urlaub bezahlt.
>> Reiserücktrittversicherung <<

aus dem DEHOGA-Beherbergungsvertrag
Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden.
Problematisch wird es aber meistens dann,wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Zimmer wieder abbestellen will. Der DEHOGA hat hierzu folgende Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt. Sie werden in ständiger Rechtssprechung bestätigt.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer (die Ferienwohnung) mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz (bzw. eine gleichwertige Unterbringung zu benennen)zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Ferienwohnungen) 10%, bei Übernachtung/ Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Erläuterungen zum Gastaufnahmevertrag
Der Beherbergungsvertrag ist, abgesehen von der Regelung der Haftung besonders geregelter, so genannter gemischter Vertrag. Er umfasst Miet-, Dienst-, Werkvertrags- und unter Umständen sogar Kaufrecht. Die Einbeziehung von verschiedenen Rechtsgebieten schließt aber nicht aus, das der Beherbergungsvertrag hinsichtlich der Vertragspflichten nicht anders zu behandeln ist als jeder andere nach dem bürgerlichen Recht auch. Dies bedeutet, dass der Beherbergungsvertrag nicht von einer
Vertragspartei einseitig gelöst werden kann. Die Bestellung eines einmal in einem Hotel oder sonstigem Beherbergungsbetrieb gebuchten Zimmers kann genauso wenig rückgängig gemacht werden, es sei denn im Einvernehmen mit dem Vermieter. Ob der Vertrag dabei schriftlich oder mündlich abgeschlossen wird, ist nicht entscheidend.
In Konsequenz dieses Rechtsgrundsatzes ist der Zeitpunkt zu welchem der Gast ein gebuchtes Zimmer abbestellen will, unerheblich, denn wenn es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, kann es auf den Zeitpunkt der Annulierung der Zimmerbestellung auch nicht ankommen. Für die Ansprüche des Vermieters ist allein entscheidend, ob er das bestellte Zimmer anderweitig vermieten konnte. Nur wenn dem Vermieter eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von seinen Vertragspflichten befreit. Selbstverständlich darf der Vermieter eine anderweitige Vermietung nicht böswillig unterlassen, d.h., er muss sich um die Vermietung bemühen, auf der anderen Seite sollte der Gast keinesfalls versäumen, den Vermieter zu unterrichten, denn sonst beraubt er sich selbst der Möglichkeit, noch aus seinen Vertragspflichten befreit zu werden. Insoweit kann die Frage der möglichst frühen Abbestellung eine entscheidende Rolle spielen. Bei dem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Preises für die vertragliche Leistung abzüglich der ersparten Aufwendungen handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen Anspruch, der auf Erfüllung des Vertrages geht. Diese Unterscheidung ist für die zu erhebenden Einwendungen durch den Gast rechtlich von Bedeutung. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an, aus welchen Gründen der Gast das reservierte Zimmer nicht in Anspruch nehmen konnte.
Quelle: Deutscher Hotel und Gaststättenverband e.V (DEHOGA), Bonn